Rechtsprechung
BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 281
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Papierfundstellen
- BGHZ 2, 278
- NJW 1951, 802
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 22.01.1924 - III 217/23
Ist die Revision zulässig gegen ein Urteil, wodurch der Rechtsstreit nach § 27 …
Auszug aus BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51
Die Unanfechtbarkeit der Entscheidung entzieht sie jeder Nachprüfung, auch wenn sie zu Unrecht erlassen worden sein sollte und nacht damit nicht nur die Verweisung selbst, sondern auch die ihr zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit unanfechtbar, so dass sie weder von dem Gericht an das der Rechtsstreit verwiesen ist, nachgeprüft, noch auch von dem verweisenden Gericht und den übergeordneten Instanzen geändert werden kann (RGZ 108, 263; 131, 198; OLG Celle NJW 47, 67;… Rosenberg Zivilprozessrecht 5. Aufl. S. 144).An dieser Rechtslage ändert auch der Umstand nichts, dass die Entscheidung nicht in der im § 276 ZPO für den ersten Rechtszug vorgesehenen Form eines Beschlusses, sondern in der Berufungsinstanz dem Wesen dieses Rechtsmittels gemäss durch Urteil ergangen ist; denn diese nur durch die verschiedenen Rechtszüge bedingte unterschiedliche Form ist für die Frage der Anfechtbarkeit der Entscheidung sachlich ohne jede Bedeutung (RGZ 95, 280; 108, 263).
- RG, 16.04.1919 - IV 45/19
Verweisung an das zuständige Gericht; Bildung einer Instanz aus erstinzanlichem …
Auszug aus BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51
Die vom Berufungsgericht auf Grund von § 276 ZPO in Verbindung mit Art. X des Kontrollratsgesetzes Nr. 21 und § 48 ArbGerG ausgesprochene Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Arbeitsgericht, die auch noch in der Berufungsinstanz zulässig war (RGZ 95, 280), ist nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 276 Abs. 2 ZPO nicht anfechtbar.An dieser Rechtslage ändert auch der Umstand nichts, dass die Entscheidung nicht in der im § 276 ZPO für den ersten Rechtszug vorgesehenen Form eines Beschlusses, sondern in der Berufungsinstanz dem Wesen dieses Rechtsmittels gemäss durch Urteil ergangen ist; denn diese nur durch die verschiedenen Rechtszüge bedingte unterschiedliche Form ist für die Frage der Anfechtbarkeit der Entscheidung sachlich ohne jede Bedeutung (RGZ 95, 280; 108, 263).
- RG, 10.01.1928 - III 144/27
Berufungsverfahren; Klagerweiterung
Auszug aus BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51
Die Möglichkeit einer Nachprüfung wäre nur dann gegeben, wenn die die Verweisung aussprechende Entscheidung schlechterdings nicht als eine im Rahmen des § 276 ZPO getroffene Anordnung angesehen werden könnte, wie das etwa bei einer Vorweisung an ein Oberlandesgericht als Gericht 1. Instanz der Fall wäre (RGZ 119, 379 [384]; KG JW 29, 869). - OLG Celle, 22.04.1947 - 4 W 22/47
Auszug aus BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51
Die Unanfechtbarkeit der Entscheidung entzieht sie jeder Nachprüfung, auch wenn sie zu Unrecht erlassen worden sein sollte und nacht damit nicht nur die Verweisung selbst, sondern auch die ihr zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit unanfechtbar, so dass sie weder von dem Gericht an das der Rechtsstreit verwiesen ist, nachgeprüft, noch auch von dem verweisenden Gericht und den übergeordneten Instanzen geändert werden kann (RGZ 108, 263; 131, 198; OLG Celle NJW 47, 67;… Rosenberg Zivilprozessrecht 5. Aufl. S. 144).
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08
Session-ID
Eine solche Entscheidung ist - auf ein statthaftes Rechtsmittel (BGHZ 2, 278, 280 f.) und bei ordnungsgemäßer Rüge (BGHZ 41, 249, 253) - stets aufzuheben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (…vgl. Musielak/Ball, ZPO, 7. Aufl., § 547 Rdn. 2 m.w.N.). - BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Der Gesetzgeber hatte das Verhältnis dieser beiden Gerichtsbarkeiten zueinander als eine Frage der sachlichen Zuständigkeit ausgestaltet (RGZ 108, 263, 264; 158, 193; BGHZ 2, 278; BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953; zuletzt BAG Urteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 300/90 - AP Nr. 3 zu § 48 ArbGG 1979). - BGH, 26.11.2015 - VI ZR 488/14
Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Schlüssige …
Auch das Vorliegen von Nichtigkeitsgründen kann in der Revisionsinstanz nur nachgeprüft werden, wenn die Revision überhaupt zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1951 - II ZR 16/51, BGHZ 2, 278, 280 f.;… Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 547 Rn. 4).
- BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02
Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …
Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluß jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (RGZ 119, 379, 384; BGHZ 2, 278, 280), etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muß (BGHZ 71, 69, 72 ff.; BGH, Beschl. v. 04.12.1991 - XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, zur Veröffentlichung vorgesehen). - OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 6/21
Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme …
b) Zwar kommt einem Verweisungsbeschluss nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ausnahmsweise dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (RG, Urteil vom 10. Januar 1928 - III 144/27 = RGZ 119, 379, 384; BGH, Urteil vom 06.06.1951 - II ZR 16/51 = BGHZ 2, 278, 280), etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78 = BGHZ 71, 69, 72 ff.). - BGH, 31.03.2004 - XII ZR 167/00
Anfechtung während eines Verfahrensstillstandes ergangener gerichtlicher …
Eine gerichtliche Entscheidung, die während eines Verfahrensstillstandes nach § 249 ZPO ergeht, ist nicht nichtig, sondern lediglich mit dem allgemein zulässigen Rechtsmittel anfechtbar (st. Rspr.; vgl. BGH Beschluss vom 11. Juli 2002 - VII ZR 63/00 - unveröffentlicht; Urteil vom 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94 - NJW 1995, 2563; BGHZ 66, 59, 61 f.; BGHZ 2, 278, 279 f.;… Zöller/Greger ZPO 24. Aufl. § 240 Rdn. 3). - OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08
Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen; …
Da die Entscheidung gem. § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO unanfechtbar ist, ist eine Revision nicht statthaft (vgl. BGHZ 2, 278). - BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluß und die diesem Beschluß zugrundeliegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 2, 278, 279 f. [BGH 06.06.1951 - II ZR 16/51], st. Rspr.). - BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57
Verweisung an Verwaltungsgericht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 300/90
Arbeitnehmereigenschaft (Geschäftsführer eines Wasserversorgungsverbandes)
Denn im Verhältnis zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und Zivilgerichtsbarkeit sollen - ebenso wie bei Verweisungen innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit - durch ein vereinfachtes Verfahren unfruchtbare und zeitraubende Streitereien über die Zuständigkeitsfrage eingeschränkt werden (so BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953 mit zust. Anm. von Leipold; RAG Beschluß vom 25. September 1939 - RAG 198/39 - RAGE 22, 1 ff.; BGHZ 2, 278 ff.; BGH Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 111/52 - LM Nr. 6 zu § 3 LVO; RGZ 108, 263, 264).Die Revision war daher gemäß § 554a ZPO als unzulässig zu verwerfen, ohne daß noch auf ihre materielle Begründetheit einzugehen ist (BGHZ 2, 278, 280;… Rosenberg/Schwab, aaO, § 39 II e, S. 207 f.).
- BGH, 08.03.2012 - I ZR 55/11
Nichtzulassungsbeschwerde: Anfechtbarkeit der Verweisungsentscheidung im …
- BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99 R
Hilfsmittelversorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in der Schweiz, Höhe …
- BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung …
- BGH, 10.09.2002 - X ARZ 299/02
Bindungswirkung einer Verweisung in Mahnverfahren
- OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16
Zulässigkeit eines Antrags des Beklagten auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen …
- BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 216/84
Anfechtbarkeit der Abgabe an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- BGH, 20.05.1953 - I ZR 177/52
Rechtsmittel
- OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit …
- BGH, 24.05.2000 - III ZB 9/00
Unzulässigkeit einer Berufung
- BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88
Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß …
- BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
Revisionsgericht - Berichtigung - Urteil - Vorinstanz - Tatsächliche Feststellung …
- BGH, 22.04.2008 - XI ZR 355/06
Anfechtbarkeit einer Verweisung
- OLG Stuttgart, 15.09.1997 - 5 U 99/97
Gerichtsstandsvereinbarung
- BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
- BGH, 15.05.1991 - XII ARZ 12/91
Bindungswirkung einer Verweisung
- BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - …
- OLG Brandenburg, 25.03.2003 - 1 AR 8/03
Geltendmachung von Abfindungsansprüchen eines ehemaligen LPG -Mitglieds
- OLG Karlsruhe, 28.01.1992 - 18a U 149/91
- BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72
Handelsvertreter - Verpflichtung zur Herstellung und Bereitstellung eines …
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 10/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 16/21
Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme …
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 12/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 9/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 17/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 11/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 8/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 16/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 7/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 17/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- LAG Hessen, 05.07.1990 - 9 Sa 36/90
Statthaftigkeit der Berufung ; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Begriff des …
- BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 32.75
Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Verweisungsantrag
- BGH, 08.10.1957 - V BLw 29/57
Rechtsmittel
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 14/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 15/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 13/21
Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 9/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 14/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 15/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 11/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 10/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 13/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 12/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- OLG Naumburg, 27.09.1994 - 5 U 2/94
Anspruch auf Aufhebung der Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens ; Verweisung …
- LAG Hessen, 28.08.1992 - 9 Sa 1226/91
Abweisung einer Klage als unzulässig ohne Treffen einer Sachentscheidung durch …
- BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
Gesetzwidrige Verweisungsbeschlüsse - Bestimmungsverfahren - Nachverfahren eines …
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2003 - L 1 RA 93/99
- BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99
- OLG München, 02.06.1981 - 25 U 1575/81
Sachliche Unzuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Sachliche Zuständigkeit der …
- OLG Stuttgart, 29.08.1977 - 16 AR 3/77
Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R. eines Rechtsstreits über die …
- OLG Stuttgart, 28.02.1980 - 17 AR 4/80
- BGH, 29.10.1976 - I ZR 120/75
Anspruch auf Zahlung einer Restprovision - Unanfechtbarkeit einer Verweisung …
- BGH, 08.10.1976 - II ARZ 2/76
Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses - Zur sachlichen Zuständigkeit des …
- LSG Sachsen, 05.06.2003 - L 1 RA 93/99
Verpflichtung zu einer Zuzahlung zu medizinischen Leistungen einer …
- OLG Hamburg, 30.04.1981 - 6 U 175/80
Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen …
- BGH, 05.10.1966 - IV ZR 170/65
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1953 - I ARZ 395/52
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 2, 74
- NJW 1951, 802
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.1951 - III ZR 151/50
Streitwert bei Feststellungsklagen
Auszug aus BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50
Bei der Berechnung des Streitwertes werden zwar die Berechnungsgrundlagen des § 9 ZPO und des § 10 GKG herangezogen, um das Unsicherheitsmoment, das in dem Verlangen der Rente für eine nicht sicher feststehende Zeitspanne liegt, wertmässig zu erfassen; es wird deshalb regelmässig von dem zehnfachen Jahresbetrag der Rente bei Ermittlung des Wertes für die Zuständigkeit der Gerichte und der Zulässigkeit der Rechtsmittel sowie von einem vierfachen Jahresbetrag der Rente bei Ermittlung des Wertes für die Gebührenberechnung ausgegangen; Rückstände, die zur Zeit der Erhebung der Feststellungsklage bestehen, werden jedoch im Gegensatz zu der hinsichtlich des Rentenleistungsantrages angeführten Rechtsprechung zu diesen Beträgen nicht hinzugesetzt (vgl. BGHZ 1, 43 [BGH 11.01.1951 - III ZR 151/50] ).Der Streitwert für den Rentenfeststellungsantrag ist, da die Rentenansprüche für länger als fünf Jahre geltend gemacht werden, gemäss den in BGHZ 1, 43 [BGH 11.01.1951 - III ZR 151/50] entwickelten Grundsätzen auf den vierfachen Jahresbetrag der Monatsrente von 210 DM = 10.080 DM festzusetzen.
- RG, 02.10.1911 - VI 476/10
Berechnung der Revisionssumme. ; Unterbrechung der Verjährung.
Auszug aus BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50
Die Berufung auf Wedewer und die dort angeführte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 77, 324) ist verfehlt.Demgegenüber führt RGZ 77, 324 [326] zutreffend aus, bei einen Feststellungsklage werde, selbst wenn sie ein Recht auf wiederkehrende Leistungen - Renten - zum Gegenstand habe, in der Regel von "Rückständen" nicht die Rede sein können, möge auch die Vorschrift des § 9 ZPO unter Umständen für die Wertberechnung auf solche Klagen entsprechend Anwendung leiden.
- RG, 15.04.1889 - VI 41/89
Revisionssumme bei Klagen auf wiederkehrende Leistungen
Auszug aus BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50
Als Rückstände kommen dann freilich nur die bis zur Klagerhebung fällig gewordenen, nicht auch die erst nach der Klagerhebung fällig werdenden, im Laufe des Prozesses inzwischen tatsächlich erwachsenen Bezüge in Betracht (RGZ 23, 359). - RG, 28.09.1887 - IV 336/85
Bestehen und Dauer eines Pachtverhältnisses oder Mietsverhältnisses
Auszug aus BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50
Nach dem Beschluss der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts (RGZ 19, 416) sind bei der Wertbestimmung des Streitgegenstandes die Rückstände wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen dem Werte eines solchen Rechts zuzurechnen, wenn sie zugleich mit dem Anspruch auf die künftigen Bezüge zur Klage gestellt sind.
- OLG Hamm, 09.11.2016 - 20 U 216/15
BUZ; Berufsunfähigkeitsversicherung; rückständige Raten; Renten; Zeitpunkt; …
Zwar findet sich in der Literatur die Aussage, dass beim Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage die im Rechtsstreit fällig gewordenen Beträge dem Wert des Streitgegenstandes hinzuzurechnen sind (…Musielak/Heinrich, ZPO 10. Aufl. 2013, § 9, Rn. 5;… Binz/Dörndorfer GKG § 42 Rn. 10-11, beck-online;… Zöller/Herget aaO, Rn. 5, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 26.04.1951 - III ZR 208/50 -, BGHZ 2, 74 = NJW 1951, 802).Die insoweit tragenden Erwägungen beziehen sich indes auf Fallgestaltungen, in denen die Leistungsklage neben die ursprünglich erhobene Feststellungsklage tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 26.04.1951 - III ZR 208/50 -, BGHZ 2, 74 = NJW 1951, 802;… Musielak aaO: Klagehäufung gem. § 260 ZPO).
Die Erhebung einer Leistungsklage im Hinblick auf die im Prozess fällig gewordenen Beträge führe deshalb zur entsprechenden Erhöhung des Streitwertes (BGH, Beschluss vom 26.04.1951 - III ZR 208/50 -, BGHZ 2, 74 = NJW 1951, 802).
- BGH, 28.09.1993 - III ZR 81/93
Berechnung eines Wertes der Beschwer ( Wert des Beschwerdegegenstandes) bezüglich …
Der Wert dieser Feststellung ist, was die Berechnung der Beschwer betrifft, auf der Grundlage des § 9 ZPO nach § 3 ZPO zu schätzen (Senatsbeschlüsse BGHZ 1, 43 [BGH 11.01.1951 - III ZR 151/50]; 2, 74, 76 f; 2, 276; RGZ 166, 74, 75 f; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1967 - III ZR 81/64 - VersR 1968, 278).In den maßgeblichen Berechnungszeitraum ist derjenige Zeitraum, auf den die bereits fälligen Rentenbeträge (6.600,00 DM) entfallen, nicht einzubeziehen; diese sind vielmehr gesondert zu bewerten (Senatsbeschluß BGHZ 2, 74).
Anders verhält es sich mit den vom Berufungsgericht für die Zeit vom 1. Februar 1992 bis zum 30. September 1995 als künftige Leistungen (§ 258 ZPO) zugesprochenen Beträgen, bei denen es sich nicht um Rückstände, sondern um künftige Bezüge im Sinne des § 9 ZPO handelt (vgl. RGZ 19, 416; Senatsbeschluß BGHZ 2, 74).
- OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung; maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung …
- es nach der Rechtsprechung des BGH auf die "erst nach Klageerhebung" fällig gewordenen Beträge ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - IV ZR 199/98, juris), weil erst nach Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses durch Zustellung der Klageschrift (…vgl. Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., Einl. Rn. 36) "im Prozess fällig gewordene Beträge" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.2016 - 20 U 216/15, juris, unter Verweis auf BGHZ 2, 74) begrifflich entstehen können und es sich bei der Verwendung des Ausdrucks "nach Klageinreichung fällig werdende Leistungen" in der BGH-Entscheidung vom 07.02.2007 (Az. IV ZR 232/03, juris) nur um eine sprachliche Ungenauigkeit handelt, mit der aber keine Rückverlagerung des Stichtags von "Klageerhebung" auf "Anhängigkeit" gewollt war (zumal der BGH an dieser Stelle ausdrücklich auf seine vorhergehende Entscheidung vom 25.11.1998 verweist);.
- BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der …
Die bis zur Klageeinreichung fällig gewordenen Leistungen sind bei Feststellungsklagen nicht gemäß § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG hinzuzurechnen (BGHZ 2, 74, 75 f.). - BGH, 13.12.2006 - IV ZR 186/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung
Beim Klageantrag Ziff. 1 auf Feststellung des Fortbestandes des Vertrages über die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist zwar nach § 9 ZPO auch die Beitragsfreiheit für 42 Monate zu berücksichtigen, jedoch sind Rückstände nicht hinzuzurechnen (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2000 - IV ZR 294/99 - VersR 2001, 600 f.; BGHZ 2, 74, 76 f.). - BGH, 16.09.2009 - IV ZR 6/07
Zulässigkeit einer Beschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder …
(3,5-facher Jahresbetrag des Beitrags von 1.540,68 EUR ohne Abschlag, da negative Feststellungsklage; 3,5-facher Betrag der jährlichen Rente von 8.822,34 EUR abzüglich 20 %; Rückstände werden bei einer Feststellungsklage dem Streitwert nicht hinzugesetzt, BGHZ 2, 74, 76 f.) . - BGH, 17.12.1987 - IX ZR 217/86
Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt wegen entgangner Pensionszahlungen - …
Rückstände aus der Zeit vor Klageerhebung sind - anders als bei der Leistungsklage - nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen (BGHZ 2, 74, 76).Wenn jedoch solche Rückstände sowie im Verlaufe des Rechtsstreits fällig gewordene Rentenbeträge neben dem Feststellungsantrag zusätzlich durch einen bezifferten Leistungsantrag geltend gemacht werden, so ist der Wert dieser bezifferten Zahlungsansprüche dem Wert des Feststellungsanspruchs hinzuzurechnen (BGHZ 2, 74, 76; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - III ZR 231/51, NJW 1953, 104, 105).
- OLG Hamm, 07.05.2018 - 3 U 162/17
Arzthaftung; Vergleich; Haftpflichtversicherung; Beschränkung der Deckungssumme; …
Soweit sich die Berufungen gegen die Grundentscheidung des Landgerichts richten, beträgt ihr Wert 93.517,85 EUR (zum teilweisen nachträglichen Übergang von der Feststellungs- zur Zahlungsklage vgl. BGH NJW 1951, 802 - III ZR 208/50). - OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
Streitwertfestsetzung: Feststellung eines drohenden Pachtausfallschadens
(4) Die Werte dieser - nicht deckungsgleichen - Leistungs- und Feststellungsbegehren sind gemäß § 5 zusammenzurechnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. April 1951 - III ZR 208/50 -, BGHZ 2, 74;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 3 ZPO, Rn. 16; 76), was einen Gesamtstreitwert von EUR 1.136.987,00 ergibt (873.600,00 + 263.387,00). - OLG Hamm, 05.03.2002 - 28 U 121/01
Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter
Nach der vom Bundesgerichtshof sofort übernommenen (vgl. BGH in NJW 1960, 1459; BGHZ 2, 74), schon durch Beschluß der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts (RGZ 19, 416) begründeten Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch der heute einhelligen Meinung im Schrifttum (soweit in den gängigen Kommentaren diese Frage überhaupt ausdrücklich erörtert wird;… vgl. insoweit Stein/ Jonas/Roth, 21. Aufl.;… ZPO § 9 Rdn. 15 e;… MünchKommSchwerdtfeger, 2. Aufl.;… ZPO, § 9 Rdn. 11;… Hartmann, Kostengesetzte, 30. Aufl., GKG § 17 Rdn. 53;… Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 9 Rdn. 5;… schlicht auf die bis zur Einreichung der Klage angefallenen und hinzuzurechnenden Rückstände verweisen etwa Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 4 Rdn. 9;… Musielak-Smid, 2. Aufl.;… ZPO § 9 Rdn. 4, 7) sind als gemäß § 17 Abs. 4 GKG dem Wert für Klagen auf wiederkehrende Leistungen nach § 9 ZPO hinzuzurechnende Rückstände nur die bis zur Einreichung der Klage bereits fällig gewordenen Beträge anzusehen, während die ab Klageerhebung fällig werdenden zukünftigen Leistungen mit dem 3 ½fachen Jahresbetrag anzusetzen sind. - BGH, 22.09.1992 - III ZR 66/92
Wert der Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer laufenden …
- BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59
Streitwertmäßige selbständige Berücksichtigung der nach Klageerhebung fällig …
- OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 5 U 766/98
BU-Zusatzversicherung - Bevollmächtigung Versicherungsagent
- OLG Nürnberg, 26.09.1990 - 4 U 3514/89
Verschuldensunabhängige Haftung; Fahrgeschwindigkeit beim Rangieren; Allgemeine …
- OLG Braunschweig, 25.05.1992 - 2 W 47/92
- BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 112/83
Wert einer begehrten Rentenerhöhung als für die Bestimmung des …
- OLG Hamm, 08.04.1982 - 7 WF 477/81
- BGH, 27.09.1984 - IX ZR 151/83
Anforderungen an wirksame Vereinbarung eines höheren Ruhegehaltsatzes - …
- OLG Hamm, 07.07.1987 - 1 WF 340/87
- OLG Hamm, 28.09.1982 - 3 UF 54/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und Unterhalt für ein volljähriges Kind ; …
- BGH, 29.05.1972 - III ZR 66/71
Feststellung des Streitwerts bei einem so genannten leugnenden …
- BGH, 10.05.1971 - III ZR 207/69
Festsetzung des Gebührenwertes der Revision an Hand des Wertes der Klagansprüche …
- BGH, 18.01.1954 - III ZR 230/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.09.1952 - III ZR 376/51
Rechtsmittel
- BAG, 24.05.1957 - 3 AZR 359/54
Wert einer Feststellungsklage - Wiederkehrende Leistungen - Höhe des einfachen …
Rechtsprechung
BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 2, 227
- NJW 1951, 802
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der …
Da die Beklagte zur Zeit des Rechtsübergangs durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war (vgl. BGHZ 2, 227, 229 mit RGZ 71, 155) und ein Aussetzungsantrag gem. § 246 ZPO nicht gestellt worden ist, konnte der Rechtsstreit unter der bisherigen Parteibezeichnung (…vgl. BGH, Urt. v. 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00, NJW 2002, 1430 f.) mit Wirkung für den verbliebenen Kommanditisten als Rechtsnachfolger der Beklagten fortgesetzt werden (vgl. Senat, BGHZ 121, 263, 265;… Urt. v. 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02, Umdr. S. 5 f.). - BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11
Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des Klägers: Aufnahme durch einen …
Die Unterbrechung des Verfahrens, die eingetreten ist, als die nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertretene Klägerin nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verstorben ist (zu diesen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 29. Mai 1951 IV ZR 83/50, BGHZ 2, 227, 228 f.; BGH, Beschluss vom 12. November 1980 IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686, 687), hat mit Zustellung des Schriftsatzes vom 28. Juli 2011 hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 geendet. - LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
Prozesskostenhilfe; Aufhebung einer Beiordnung
Weder begründet die Beiordnung ein Mandatsverhältnis (BGH…, Beschluss vom 23. Februar 1973 - IV ZB 98/72 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 29. Mai 1951 - IV ZR 83/50 -, BGHZ 2, 227-229, Rn. 6;… Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 13), noch führt ihre Aufhebung zur Beendigung des Anwaltsvertrages.
- BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66
Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen …
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 163/87
Aufnahme des Rechtsstreits durch den Testamentsvollstrecker
Diese Rechtsfolge war nicht durch § 246 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen, weil die Beklagte zu 1 vor dem Revisionsgericht nicht im Sinne dieser Vorschrift vertreten war (BGHZ 2, 227, 229 und ständig). - BGH, 19.11.2019 - II ZR 53/18
Vorliegen des objektiven und subjektiven Tatbestands einer Insolvenzverschleppung …
Danach ist das Verfahren im Verhältnis zu ihm gemäß § 239 Abs. 1 ZPO zwar unterbrochen (RGZ 71, 155, 158; BGH, Beschluss vom 29. Mai 1951 - IV ZR 83/50, BGHZ 2, 227, 228 f.; BFH…, Beschluss vom 27. August 2008 - II R 23/06, FamRZ 2009, 113 Rn. 3 mwN; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1965 - V ZB 12/64, BGHZ 43, 135, 139). - BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58
Prozeßunfähigkeit des Anwalts
Die Bestellung als Pflichtanwalt durch das Gericht genügt nach der zutreffenden herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre zur Begründung der Prozeßvollmacht allein nicht (BGHZ 2, 227, 229) [BGH 29.05.1951 - IV ZR 83/50]; der abweichenden Auffassung von Wieczorek (ZPO § 232 B II b 1) kann nicht beigepflichtet werden. - BGH, 27.01.2016 - IV ZR 147/15
Entschädigung für Verlust eines Unternehmens durch NS-Unrecht: Verjährung von …
Dessen Vollmacht wurde gemäß § 86 ZPO nicht durch den Tod des bisherigen Klägers aufgehoben und umfasste nach § 81 ZPO auch die Bestellung eines Bevollmächtigten für das Revisionsverfahren (vgl. Senatsurteil vom 29. Mai 1951 - IV ZR 83/50, BGHZ 2, 227, 229;… Zöller/Greger, ZPO 31. Aufl. § 246 Rn. 2). - BGH, 04.06.1957 - VIII ZR 68/56
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 2, 227 zwar angenommen, daß eine Unterbrechung des Verfahrens erfolgt, wenn nach Einlegung der Revision der Revisionsbeklagte, bevor für ihn ein Prozeßbevollmächtigter für die Revisionsinstanz bestellt worden ist, stirbt. - OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85
Nichtigkeitsklage betreffend mangelnde Vertretung durch Prozessbevollmächtigte; …
Diese Rechtsansicht stützt der Kläger auf die Entscheidung der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 13. Mai 1909 (RGZ 71, 155 f), und auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1951 (BGHZ 2, 227 f).Der Gesetzgeber hat in § 239 ZPO keine solche Konsequenz gezogen; sie ergibt sich auch nicht aus den von dem Kläger zitierten Entscheidungen des Rechtsgerichts vom 13. Mai 1909 (RGZ 71, 155 ff) und des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1951 (BGHZ 2, 227 ff).
- BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80
Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln - …
- LAG Hamm, 07.06.2021 - 14 Ta 144/21
Keine Zustellung im Nachprüfungsverfahren an beigeordneten Rechtsanwalt nach …
- LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71
Gerichtsreferendar als Armenvertreter
- BGH, 20.03.1991 - IV ZR 230/90
Berufung - Prozeßkostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Prozeßbevollmächtigter …
- BGH, 16.03.1998 - II ZR 48/98
Tod einer Partei vor Einlegung eines Rechtsmittels
- BGH, 04.06.1987 - III ZR 53/86
Bestellung eines Vertreters des Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - L 17 R 5/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Erteilung einer Prozessvollmacht - Benennung …
- BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57
Rechtsmittel
- BGH, 22.01.1981 - IVa ZR 218/80
Beantragung der Aussetzung des Revisionsverfahrens
- BGH, 11.02.1955 - V ZR 111/53
Rechtsmittel
- BGH, 22.09.1982 - IVb ZB 79/82
Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben des nicht anwaltlich vertretenen …
- BGH, 01.07.1987 - IVa ZR 85/86
Verjährung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen - Fehlschlagen einer Zustellung …
- BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 233/79
Unterbrechung des Rechtsstreits bei fehlender Prozessvertretung
- BGH, 07.05.1956 - II ZR 304/53
Rechtsmittel